§ 1 Teilnahme
- Die Teilnahme an Ausbildungen, Kursen und Lehrgängen des Instituts für Bildung & Sprache (IBS) jedermann offen.
§ 2 Anmeldung
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form auf den dafür vorgesehenen Vordrucken. Minderjährige bedürfen der schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
- Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt; sie gelten auch, wenn die Förderung der Lehrgangsteilnahme über einen Kostenträger erfolgt.
- Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Fehltage sind durch Bescheinigungen zu belegen. Diese müssen spätestens am dritten Tag beim Maßnahmeträger vorliegen. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen für jeden vollen gefehlten Tag eingereicht werden. Erhält ein Teilnehmer eine Förderung nach dem SGB III oder anderen gesetzlichen Bestimmungen, erfolgt bei Fehltagen ohne ärztliches Attest nach 2 Tagen eine Information an den jeweiligen Kostenträger.
- Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass der Kostenträger laufend über Leistungsstände, Fehlzeiten, besondere Vorkommnisse etc. unterrichtet wird.
- Es besteht von Seiten des Teilnehmers kein Anspruch auf einen bestimmten Dozenten oder einen bestimmten Klassenraum bzw. Lehrgangsort.
§ 3 Beginn und Dauer
- Beginn und Dauer der Lehrgänge, Unterrichtszeiten und -orte sind dem Programm zu entnehmen.
- Änderungen des Lehrgangsprogramms sind vorbehalten.
§ 4 Lehrgangsgebühren
- Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der vereinbarten Lehrgangsgebühren, auch wenn die Förderung durch einen Kostenträger erfolgt. Die Gebühren des jeweiligen Lehrgangs sind aus dem Programm oder dem Vertrag ersichtlich bzw. ergeben sich aus Vereinbarungen mit dem Kostenträger.
- Die Lehrgangsgebühren sind zu Beginn des Lehrgangs, in der Regel innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung, fällig.
Bei Lehrgängen, die länger als drei Monate dauern, kann die Gebühr in zwei Raten gezahlt werden, wobei die erste nach Erhalt der Rechnung, die zweite zur Hälfte des Kurses fällig ist. Dauert ein Kurs länger als 6 Monate, kann Zahlung in Monatsraten vereinbart werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühren besteht auch dann, wenn der Unterricht nicht oder nur teilweise besucht wird.
Abweichende Regelungen sind den jeweiligen Seminarunterlagen zu entnehmen.
§ 5 Nichtdurchführung, Rücktritt, Kündigung und Abbruch des Lehrgangs
- Liegen für einen Lehrgang nicht genügend Anmeldungen vor oder ist es nicht möglich, einen Lehrgang programmgemäß durchzuführen aus Gründen, die nicht von dem IBS zu vertreten sind, so kann ein Lehrgang abgesagt werden. In Einzelfällen kann aus betriebsinternen Gründen ein Kurs durchgeführt werden, auch wenn nicht ausreichende Anmeldungen vorliegen. Daraus entsteht jedoch kein Anspruch auf die Durchführung von Folgekursen.
- Es besteht ein Rücktrittsrecht von der Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens jedoch bis zum Maßnahmebeginn. Dieses Recht muss schriftlich ausgeübt werden.
- Ist nach Absprache die Anmeldung oder der Vertragsabschluss vorbehaltlich der Gewährung einer Förderung nach dem SGB III oder anderer gesetzlicher Bestimmungen erfolgt, ist ein Rücktritt auch nach dem Beginn des Lehrgangs möglich, wenn eine Förderung nicht bewilligt worden ist. Für den Teilnehmer entstehen dann keine Kosten; erhaltene Lernmittel müssen zurückgegeben werden.
- Von Seiten des Teilnehmers sind berufsbegleitende Lehrgänge mit einer Gesamtdauer unter 6 Monaten und Lehrgänge mit einer Gesamtdauer von bis zu drei Monaten nicht kündbar. Alle weiteren Lehrgänge sind mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Ablauf des 3. Lehrgangsmonats und dann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate, kündbar. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Lehrgangsgebühren fallen bis zum Ende der Kündigungsfrist an. Die Abrechnung der Lehrgangsgebühren folgt den Verträgen mit den jeweiligen Kostenträgern.
- Bricht der Kostenträger die Maßnahme für einen Teilnehmer ab, so ist mit dem Tag des Abbruchs der Lehrgang für den Teilnehmer beendet. Die Abrechnung der Lehrgangsgebühren in diesen Fällen erfolgt gemäß den Bestimmungen unter Punkt 4.
- Wenn ein Teilnehmer den Unterricht nachhaltig stört oder durch häufiges Fehlen oder mangelnde Leistungsbereitschaft bzw. Leistungsfähigkeit im Unterricht das Erreichen des Lehrgangszieles gefährdet ist, hat das IBS das Recht, nach vorheriger Abmahnung den betreffenden Teilnehmer ohne Einhaltung von Fristen vom Lehrgang auszuschließen. Der Kostenträger wird umgehend darüber unterrichtet.
§ 6 Lehrgangsunterbrechungen und -ferien
- Lehrgänge können durch die Ferienregelung des IBS unterbrochen werden. Einzelheiten können der jeweiligen Lehrgangsbeschreibung entnommen werden.
§ 7 Personenbezogene Daten
- Der Lehrgangsteilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass personenbezogene Daten zwischen dem IBS und dem Kostenträger weitergegeben werden dürfen, soweit dies zur Leistungsbeurteilung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
- Für die Teilnahme an Lehrgängen und für deren Erfolg ist jegliche Haftung dem IBS gegenüber dem Teilnehmer und etwaigen Dritten ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch bei Nichtdurchführung eines Lehrgangs, Rücktritt, Kündigung und Abbruch sowie bei möglicherweise daraus entstehenden Schäden.
- Findet ein Lehrgang nicht statt, werden bereits gezahlte Gebühren zurückerstattet.
- Bei Unfällen haftet das IBS im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei Diebstahl oder Verlust eingebrachter Gegenstände ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 9 Sonstiges
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, die im Unterrichtsort geltende Hausordnung einzuhalten, Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu befolgen und den mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen zu entsprechen.
- Das Ändern und das Kopieren von im Unterricht eingesetzter Software auf Disketten oder anderen Datenträgern ist untersagt. Ebenfalls darf nicht für das IBS nicht lizenzierte Software mitgebracht oder eingesetzt werden.
- Nebenabreden bzw. Absprachen, die eine Änderung einzelner Bestimmungen beinhalten, sind nur bei schriftlicher Bestätigung der Schulleitung verbindlich.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lemgo.